Veröffentlichung von Meldedaten nach Cyberangriff: Stadt Marlow informiert
Im Zusammenhang mit einem IT-Sicherheitsvorfall beim Bundesverband einer politischen Partei wurden zahlreiche E-Mails im Internet veröffentlicht. Nach bisherigen Erkenntnissen sind davon auch Meldedaten von Bürgerinnen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern betroffen, die der Partei zu Zwecken der Wahlwerbung übermittelt worden waren.
Auch die Stadt Marlow hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Meldedaten an die betreffende Partei übermittelt. Die Übermittlung erfolgte jedoch ausschließlich auf dem Postweg und nicht per E-Mail. Nach aktuellem Kenntnisstand liegen daher keine Hinweise darauf vor, dass die von der Stadt Marlow übermittelten Meldedaten von dem Vorfall betroffen sind.
Die Weitergabe bestimmter Meldedaten an politische Parteien ist gemäß § 50 Bundesmeldegesetz (BMG) unter gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Bürgerinnen und Bürger haben jedoch die Möglichkeit, dieser Datenweitergabe zu Zwecken der Wahlwerbung zu widersprechen. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt sowie hier.