Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Marlow | ||
Grundsteuerreform zum 01.01.2025 | 2024-12-17
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Satzung der Stadt Marlow über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) | 2024-12-12
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Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung) | 2024-12-11 | |
Öffentliche Bekanntmachung Nr. I/10-0031-24 Wahlbekanntmachung der Gemeindewahlleitung Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/Wahl des Bürgermeisters der Stadt Marlow am 11. Mai 2025 | 2024-12-10
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Information des Einwohnermeldeamtes zum Bundesmeldegesetz | 2024-11-11 | |
Öffentliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0029-24 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Marlow Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, Seite 270) wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 30.10.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende Hauptsatzung erlassen: | 2024-11-11 | |
Öffentliche Bekanntmachungen Dritter | ||
Bekanntmachung zur öffentlichen Verbandsschau/zur Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung des Wasser- und Bodenverbandes "Recknitz-Boddenkette" | 2025-01-16
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Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow – Küste“ | 2025-01-13
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Ablaufplan der Gewässer- und Schöpfwerksschau 2025 des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" | 2025-01-13
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin - Vermessungsingenieur Zeh | 2025-01-13
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Öffentliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin | 2024-11-26
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Bekanntmachung Freiwilliger Landtausch „Niederhagen-Neu Guthendorf" Landkreise: Rostock und Vorpommern-Rügen Aktenzeichen: 31g/5433.2-72-31968 | 2024-11-21 | |
Bekanntmachung zur Gewässerunterhaltung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow - Küste" Die Gewässerunterhaltung an den Gewässern 2. Ordnung wird in diesem Jahr in folgenden Zeiträumen durchgeführt: Krautung: 15.07.2024 - 30.11.2024 Die Instandhaltung von Gewässern, Rohrleitungen, Stauen, Schöpfwerken usw. erfolgt ganzjährig. Die Baubetriebe sind verpflichtet, genaue Absprachen mit den Anliegern über den konkreten Zeitpunkt der Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. | 2024-02-27
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