Gewerbeflächen in Marlow
Marlow bietet Unternehmen attraktive Rahmenbedingungen, um sich erfolgreich anzusiedeln, zu wachsen oder Standortstrategien gezielt umzusetzen. Als kommunaler Gewerbestandort verbindet Marlow hervorragende Verkehrsanbindungen mit einer stabilen, ländlich-städtischen Wirtschaftsumgebung und damit ideale Voraussetzungen für verschiedenste Branchen.
Lage & Standort
Das Gewerbegebiet liegt am nördlichen Ortsausgang von Marlow an der Landesstraße L 181 in Richtung Ribnitz-Damgarten und verfügt über eine sehr gute regionale und überregionale Anbindung.
Diese Lage ermöglicht effiziente Verkehrs- und Logistikabläufe und ist insbesondere für gewerbliche Nutzungen mit Liefer- und Kundenverkehr vorteilhaft.
ca. 15 km zur Bundesstraße B 105 (Anschluss Ribnitz-Damgarten)
ca. 15 km zur Autobahn A 20 (Anschluss Sanitz)
ca. 30 km zur Autobahn A 19 (Anschluss Rostock)
ca. 15 km zum nächsten Bahnhof (Ribnitz-Damgarten)
ca. 40 km zum Seehafen Rostock
ca. 50 km zum Hafen Stralsund
Gewerbegebiet im Überblick
Mit einer Netto-Grundfläche von rund 160.000 m² ist das Gewerbegebiet Marlow das größte Gewerbegebiet der Stadt. Bereits ansässig sind unter anderem:
ein Möbelhersteller
ein Metallbauunternehmen
ein Elektrofachbetrieb
ein Sonderpostenmarkt
Ab dem Jahr 2027 stehen wieder freie Gewerbeflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 33.000 m² für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben zur Verfügung.
Die Vermarktung der Flächen erfolgt direkt durch die Stadt Marlow.
Weitere Informationen
Fläche:
ca. 33.000 m²
Die Grundstücke sind noch nicht vermessen. Eine individuelle Teilung entsprechend Ihres Bedarfs ist möglich.
Die Flächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Gewerbegebiet an der Allerstorfer Chaussee“. Die Grundstücke sind voll erschlossen, eine Bauträgerbindung besteht nicht.
Verkaufspreis:
Auf Anfrage.
Erbbaupacht:
Alternativ zum Grundstückskauf ist auch der Abschluss eines Erbbaupachtvertrages möglich. Inhalte eines möglichen Erbbaurechtes sind unter anderem:
Laufzeit bis zu 99 Jahre ab Beurkundung
Entschädigung beim Heimfall oder Zeitablauf
jährlicher Erbbauzins, gekoppelt an den Verbraucherpreisindex
Sonstige Bedingungen:
Der Verkauf erfolgt unter Vereinbarung einer Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung. Bei Nichterfüllung besteht ein Rücktrittsrecht für die Stadt Marlow.
Darüber hinaus wird eine Mehrerlösklausel vereinbart für den Fall, dass ein erworbenes Grundstück im unbebauten Zustand innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung zu einem höheren Preis weiterveräußert wird.
Verfahren:
Interessenten melden sich bitte telefonisch, schriftlich oder per E-Mail bei der Stadt Marlow.
Ansichten:
