Lagerfeuerregeln

 

Lagerfeuer, Brauchtumsfeuer und Grünschnitt: Was ist erlaubt und was muss ich beachten?

Ein gemütliches Lagerfeuer im Garten, ein Brauchtumsfeuer oder die Frage, wohin mit Ästen, Laub und Heckenschnitt: Rund um Feuer und Gartenabfälle gibt es immer wieder Fragen. Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen für das Stadtgebiet Marlow auf einen Blick.

 

Keine Anmeldung mehr bei der Stadt Marlow erforderlich

Für ein Lager- oder Brauchtumsfeuer ist keine vorherige Anmeldung bei der Stadt Marlow erforderlich. Ein Antrag oder eine Genehmigung durch die Stadt ist hierfür grundsätzlich nicht notwendig. Die bisher auf unserer Internetseite bereitgestellten Anmeldeformulare werden daher nicht mehr angeboten.

 

Das bedeutet allerdings nicht, dass beim Abbrennen eines Feuers keine Regeln gelten. Wer ein offenes Feuer entzündet, trägt die Verantwortung dafür, dass von diesem keine Gefahr oder unzumutbare Belästigung ausgeht. Insbesondere die Anforderungen des Brand-, Umwelt- und Immissionsschutzes sind zu beachten.

 

Die Verantwortung liegt bei der Person, die das Feuer veranstaltet oder abbrennt.

Der Wegfall der Anmeldepflicht bedeutet nicht, dass ein Feuer ohne Beachtung der geltenden Vorschriften durchgeführt werden darf. Wer ein Feuer veranstaltet oder abbrennt, ist selbst dafür verantwortlich, die geltenden Bestimmungen einzuhalten, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und Gefahren sowie unzumutbare Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere, Umwelt und Sachwerte zu vermeiden.

 

Die Stadt Marlow übernimmt durch den Wegfall der Anmeldepflicht keine Prüfung oder Genehmigung des jeweiligen Feuers im Einzelfall. Die Verantwortung für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung verbleibt bei der veranstaltenden Person.
 

Was darf ins Lager- oder Brauchtumsfeuer?

Verwendet werden darf trockenes und unbehandeltes Holz.

 

Nicht ins Feuer gehören insbesondere:

  • Haus- und Sperrmüll

  • behandeltes, lackiertes oder beschichtetes Holz

  • Altreifen

  • Altöl und andere Betriebsstoffe

  • Kunststoffe und Verpackungen

  • sonstige Abfälle oder ungeeignete Stoffe

  • Auch zum Anzünden dürfen keine ungeeigneten Stoffe oder Abfälle verwendet werden. Das Verbrennen solcher Materialien kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und entsprechend geahndet werden.

 

Sicherheit geht vor

Wer ein Lager- oder Brauchtumsfeuer entzündet, muss dafür sorgen, dass Personen, Gebäude und andere Sachen nicht gefährdet werden.

 

Bitte beachten Sie insbesondere:

  • ausreichenden Abstand zu Gebäuden sowie leicht entzündlichen und brennbaren Stoffen einhalten,

  • geeignete Löschmittel bereithalten,

  • das Feuer während der gesamten Dauer durch eine volljährige Person beaufsichtigen,

  • Nachbarn und Allgemeinheit nicht durch Rauch unzumutbar beeinträchtigen,

  • Feuer und Glut vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig löschen,

  • die Feuerstelle anschließend noch einmal kontrollieren,

  • Brennmaterial unmittelbar vor dem Entzünden noch einmal kontrollieren bzw. umsetzen, um darin befindliche Kleintiere wie Igel und andere Wildtiere zu schützen.

 

Diese Sicherheitsmaßnahmen sind unabhängig davon einzuhalten, dass keine Anmeldung bei der Stadt erforderlich ist.

 
 

 

Gartenabfälle und Grünschnitt: Wohin damit?

Lagerfeuer und die Entsorgung von Gartenabfällen sind zwei unterschiedliche Dinge.

Laub, Rasenschnitt, Äste, Baum- und Heckenschnitt werden nicht dadurch zu zulässigem Brennmaterial, dass daraus ein Feuer gemacht wird.

Pflanzliche Gartenabfälle sollen grundsätzlich verwertet und nicht verbrannt werden. Nach den Informationen des Landkreises Vorpommern-Rügen stehen dafür mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

 

1. Kompostieren und im eigenen Garten verwerten

Am naheliegendsten ist die Verwertung direkt auf dem eigenen Grundstück. Pflanzliche Abfälle können beispielsweise

  • kompostiert,

  • durch Liegenlassen verrotten gelassen oder

  • in geeigneter Weise in den Boden eingebracht werden.

 

So bleiben Nährstoffe im natürlichen Kreislauf und aus Gartenabfällen kann wertvoller Kompost entstehen.

2. Biotonne nutzen

Für geeignete organische Abfälle steht im Landkreis Vorpommern-Rügen außerdem die Biotonne als reguläres Entsorgungssystem zur Verfügung.

3. Grünabfälle zum Wertstoffhof bringen

Grünabfälle können außerdem gebührenpflichtig an den Wertstoffhöfen des Landkreises Vorpommern-Rügen abgegeben werden. Angenommen werden Grünabfälle mit einer maximalen Kantenlänge von zwei Metern; Baumwurzeln und -stämme sind von dieser Annahme ausgenommen.

 

Für Marlow ist insbesondere der Wertstoffhof Camitz/Ribnitz-Damgarten eine naheliegende Möglichkeit. Aktuelle Öffnungszeiten, Annahmebedingungen und weitere Wertstoffhöfe finden Sie direkt beim Landkreis:

 

Darf ich Gartenabfälle verbrennen?

Grundsätzlich sollen pflanzliche Gartenabfälle über die vorhandenen Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten entsorgt werden.

Nach der aktuellen Information des Landkreises Vorpommern-Rügen kommt eine Verbrennung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn die vorgesehenen Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten im konkreten Fall nicht möglich oder nicht zumutbar sind.

 

Für pflanzliche Abfälle aus nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken nennt der Landkreis hierfür den Zeitraum 1. bis 31. Oktober, werktags für höchstens zwei Stunden täglich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Dabei sind insbesondere Brand-, Umwelt- und Nachbarschaftsschutz zu beachten. 

Eine Verbrennung sollte daher nicht als regulärer Entsorgungsweg für Grünschnitt verstanden werden.

 

Aktuelle Informationen des zuständigen Landkreises finden Sie hier:

Landkreis Vorpommern-Rügen: Verbrennen von pflanzlichen Gartenabfällen

 

Hinweis: Die Informationen und Vorgaben des Landkreises zur Entsorgung pflanzlicher Abfälle können sich ändern. Bitte beachten Sie deshalb insbesondere bei einer beabsichtigten Verbrennung die jeweils aktuellen Hinweise des Landkreises Vorpommern-Rügen.

 

Häufige Fragen

Muss ich mein Lagerfeuer bei der Stadt Marlow anmelden?

Nein. Für Lager- und Brauchtumsfeuer ist keine vorherige Anmeldung bei der Stadt Marlow erforderlich.
 

Brauche ich eine Genehmigung der Stadt?

Für ein gewöhnliches Lager- oder Brauchtumsfeuer ist grundsätzlich keine Genehmigung der Stadt Marlow erforderlich. Unabhängig davon müssen die geltenden Anforderungen insbesondere zum Brand-, Umwelt- und Immissionsschutz eingehalten werden.
 

Darf ich Äste und Baumschnitt in meinem Lagerfeuer verbrennen?

Ein Lagerfeuer darf nicht dazu dienen, Gartenabfälle zu entsorgen. Als Brennmaterial ist trockenes und unbehandeltes Holz zu verwenden. Für die Entsorgung von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt stehen andere Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.
 

Darf ich meinen Grünschnitt im Garten verbrennen?

Nur unter den hierfür geltenden Voraussetzungen und nicht als regulären Entsorgungsweg. Vorrang haben Verwertung auf dem eigenen Grundstück, Biotonne und die Entsorgung über die Wertstoffhöfe. Für Ausnahmen beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise des Landkreises Vorpommern-Rügen. 
 

Darf ich behandeltes Holz verbrennen?

Nein. In ein Lager- oder Brauchtumsfeuer gehört ausschließlich geeignetes, trockenes und unbehandeltes Holz. Lackierte, beschichtete oder anderweitig behandelte Hölzer sowie sonstige Abfälle gehören nicht ins Feuer.
 

Darf ich Papier, Pappe oder alte Möbel zum Anzünden verwenden?

Abfälle und ungeeignete Stoffe dürfen nicht zum Entzünden des Feuers verwendet werden. 
 

Was ist, wenn sich Nachbarn durch den Rauch gestört fühlen?

Ein Feuer darf nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit führen. Auch Windrichtung und Rauchentwicklung sollten deshalb bereits vor dem Entzünden berücksichtigt werden.
 

Darf ich ein Feuer unbeaufsichtigt weiterbrennen lassen?

Nein. Das Feuer muss während der gesamten Dauer von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden. Vor dem Verlassen müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht sein. Anschließend ist eine Nachkontrolle sicherzustellen. 
 

Was gilt bei großer Trockenheit oder erhöhter Brandgefahr?

Auch wenn grundsätzlich keine Anmeldung erforderlich ist, darf ein Feuer nicht zu einer konkreten Gefährdung führen. Bei erhöhter Brandgefahr sind aktuelle Warnungen und Einschränkungen unbedingt zu beachten. Im Zweifel sollte auf das Feuer verzichtet werden.
 

Wo finde ich Informationen zur richtigen Abfallentsorgung?

Der Landkreis Vorpommern-Rügen bietet ein umfangreiches Abfall-ABC mit Informationen zu zahlreichen Abfallarten und den jeweiligen Entsorgungswegen. 

Auch die Abfall-App des Landkreises enthält Abfuhrtermine sowie Informationen zu Wertstoffhöfen und weiteren Angeboten der Abfallwirtschaft. 

Auf einem Blick

🔥 Lager- und Brauchtumsfeuer:
Keine Anmeldung bei der Stadt Marlow erforderlich.


🪵 Brennmaterial:

Trockenes, unbehandeltes Holz – keine Abfälle.


🧯 Sicherheit:

Abstände einhalten, Löschmittel bereithalten, Feuer ständig beaufsichtigen und vollständig löschen.


🌿 Gartenabfälle:

Möglichst auf dem Grundstück verwerten, kompostieren, Biotonne nutzen oder zum Wertstoffhof bringen.


🔥 Gartenabfälle verbrennen:

Nur ausnahmsweise unter den dafür geltenden Voraussetzungen – aktuelle Hinweise des Landkreises beachten.


🤝 Rücksicht nehmen:

Menschen, Tiere, Gebäude und Grundstücke dürfen nicht gefährdet und die Nachbarschaft nicht unzumutbar durch Rauch beeinträchtigt werden.