Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen können zur Entlastung bei den Wohnkosten staatliche Unterstützung in Form von Wohngeld erhalten.
Das Wohngeld wird in zwei Formen gewährt:
Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter einer Wohnung,
Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Wohngeld.
Kein Anspruch auf Wohngeld besteht für Personen, die bereits andere staatliche Leistungen erhalten, in denen die Wohnkosten berücksichtigt sind. Dazu gehören insbesondere:
Bürgergeld nach dem SGB II,
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
sowie die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Studierende und Auszubildende, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben.
Weitere Leistungen für Kinder
Kinder aus Familien, die Wohngeld beziehen, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Zuständig hierfür ist der Landkreis Vorpommern-Rügen.