Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument zur Steuerung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Für ihre Aufstellung sind die Gemeinden im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung zuständig. Auf dieser Grundlage können sie – innerhalb der gesetzlichen Vorgaben – die städtebauliche Entwicklung ihres Gemeindegebiets eigenverantwortlich gestalten.
Die Bauleitplanung erfolgt zweistufig in einem formalisierten bauplanungsrechtlichen Verfahren, das im Baugesetzbuch umfassend geregelt ist.
In der vorbereitenden Bauleitplanung wird für das gesamte Gemeindegebiet ein Flächennutzungsplan aufgestellt. Dieser stellt die Grundzüge der beabsichtigten Bodennutzung dar.
Auf dieser Grundlage werden Bebauungspläne für räumlich abgegrenzte Teilbereiche des Gemeindegebiets entwickelt. Bebauungspläne regeln die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und rechtsverbindlich. Sie schaffen damit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für die Erteilung von Baugenehmigungen durch die zuständigen Bauaufsichtsbehörden.
Die Aufstellung von Bauleitplänen erfolgt in einem gesetzlich geregelten Verfahren, in dessen Verlauf sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Innenbereichssatzungen) der Stadt Marlow.