Ihre Rechte – Widerspruchsmöglichkeiten
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Meldebehörden bestimmte personen-bezogene Daten aus dem Melderegister an Dritte übermitteln – zum Beispiel an:
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen (z.B. vor Wahlen)
Adressbuchverlage
Religionsgesellschaften
Alters- und Ehejubiläen
Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Sie als Bürger*in können der Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen widersprechen. Diese Widersprüche müssen nicht begründet werden und können mit dem beigefügten Antrag schriftlich erfolgen oder Sie Besuchen uns im Einwohnermeldeamt.