Öffentliche Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes zum Bundesmeldegesetz

Ihre Rechte – Widerspruchsmöglichkeiten 

Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) müssen Meldebehörden bestimmte personen-bezogene Daten aus dem Melderegister an Dritte übermitteln – zum Beispiel an: 

  • Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen (z.B. vor Wahlen) 

  • Adressbuchverlage 

  • Religionsgesellschaften 

  • Alters- und Ehejubiläen 

  • Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr 

 

Sie als Bürger*in können der Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen widersprechen. Diese Widersprüche müssen nicht begründet werden und können mit dem beigefügten Antrag schriftlich erfolgen oder Sie Besuchen uns im Einwohnermeldeamt.

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