Öffentliche Bekanntmachung des Einwohnermeldeamtes zum Bundesmeldegesetz

Widerspruch gegen die Weitergabe von Meldedaten

Wussten Sie, dass Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Meldedaten in bestimmten Fällen widersprechen können? Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass Meldebehörden Daten beispielsweise an Parteien und Wählergruppen, Adressbuchverlage oder im Zusammenhang mit Alters- und Ehejubiläen übermitteln dürfen. 

Bürgerinnen und Bürger haben jedoch das Recht, dieser Datenweitergabe zu widersprechen – ganz ohne Begründung. Den entsprechenden Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre sowie weitere Informationen finden Sie in der nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung. Alternativ können Sie Ihren Widerspruch direkt im Einwohnermeldeamt der Stadt Marlow einreichen.

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