Der Verkauf erfolgt nur an Privatpersonen unter Vereinbarung einer Bauverpflichtung (Errichtung eines Wohnhauses) innerhalb von 3 Jahren nach Beurkundung und einem entsprechenden Rücktrittsrecht für die Stadt Marlow bei Nichterfüllung sowie einer Mehrerlösklausel für den Fall, dass ein erworbenes Grundstück im unbebauten Zustand innerhalb von 3 Jahren ab Beurkundung zu einem höheren Preis weiter veräußert wird.
Die Bebauung richtet sich nach den Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Schule" im Ortsteil Gresenhorst.