Die zulässige Bebauung richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch und den Festsetzungen der Innenbereichssatzung Kneese. Die Grundstücke sind verkehrlich durch die Birkenallee bzw. die Straße Am Gutshaus erschlossen. Die Festsetzungen der Innenbereichssatzung zur Lage der noch zu errichtenden Grundstückszufahrten sind zu beachten.
Die Ver- und Entsorgungsmedien (Strom, Wasser und Schmutzwasser) liegen an. Vom Erwerber sind die Kosten für die Anbindung und Herstellung der Hausanschlüsse zu tragen. Ebenso ist der noch zu erhebende Kanalanschlussbeitrag (Schmutzwasser) vom Erwerber zu entrichten.
Eine zentrale Niederschlagswasserbeseitigung existiert im Ortsteil Kneese nicht. Das anfallende Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern.
Der Verkauf erfolgt nur an Privatpersonen unter Vereinbarung einer Bauverpflichtung (Errichtung eines Wohnhauses) innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung und einem entsprechenden Rücktrittsrecht für die Stadt Marlow bei Nichterfüllung sowie einer Mehrerlösklausel für den Fall, dass ein erworbenes Grundstück im unbebauten Zustand innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung zu einem höheren Preis weiter veräußert wird.