Muss ich mein Lagerfeuer bei der Stadt Marlow anmelden?
Nein. Für Lager- und Brauchtumsfeuer ist keine vorherige Anmeldung bei der Stadt Marlow erforderlich.
Brauche ich eine Genehmigung der Stadt?
Für ein gewöhnliches Lager- oder Brauchtumsfeuer ist grundsätzlich keine Genehmigung der Stadt Marlow erforderlich. Unabhängig davon müssen die geltenden Anforderungen insbesondere zum Brand-, Umwelt- und Immissionsschutz eingehalten werden.
Darf ich Äste und Baumschnitt in meinem Lagerfeuer verbrennen?
Ein Lagerfeuer darf nicht dazu dienen, Gartenabfälle zu entsorgen. Als Brennmaterial ist trockenes und unbehandeltes Holz zu verwenden. Für die Entsorgung von Baum-, Strauch- und Heckenschnitt stehen andere Verwertungs- und Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Darf ich meinen Grünschnitt im Garten verbrennen?
Nur unter den hierfür geltenden Voraussetzungen und nicht als regulären Entsorgungsweg. Vorrang haben Verwertung auf dem eigenen Grundstück, Biotonne und die Entsorgung über die Wertstoffhöfe. Für Ausnahmen beachten Sie bitte die aktuellen Hinweise des Landkreises Vorpommern-Rügen.
Darf ich behandeltes Holz verbrennen?
Nein. In ein Lager- oder Brauchtumsfeuer gehört ausschließlich geeignetes, trockenes und unbehandeltes Holz. Lackierte, beschichtete oder anderweitig behandelte Hölzer sowie sonstige Abfälle gehören nicht ins Feuer.
Darf ich Papier, Pappe oder alte Möbel zum Anzünden verwenden?
Abfälle und ungeeignete Stoffe dürfen nicht zum Entzünden des Feuers verwendet werden.
Was ist, wenn sich Nachbarn durch den Rauch gestört fühlen?
Ein Feuer darf nicht zu unzumutbaren Beeinträchtigungen der Nachbarschaft oder der Allgemeinheit führen. Auch Windrichtung und Rauchentwicklung sollten deshalb bereits vor dem Entzünden berücksichtigt werden.
Darf ich ein Feuer unbeaufsichtigt weiterbrennen lassen?
Nein. Das Feuer muss während der gesamten Dauer von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden. Vor dem Verlassen müssen Feuer und Glut vollständig gelöscht sein. Anschließend ist eine Nachkontrolle sicherzustellen.
Was gilt bei großer Trockenheit oder erhöhter Brandgefahr?
Auch wenn grundsätzlich keine Anmeldung erforderlich ist, darf ein Feuer nicht zu einer konkreten Gefährdung führen. Bei erhöhter Brandgefahr sind aktuelle Warnungen und Einschränkungen unbedingt zu beachten. Im Zweifel sollte auf das Feuer verzichtet werden.
Wo finde ich Informationen zur richtigen Abfallentsorgung?
Der Landkreis Vorpommern-Rügen bietet ein umfangreiches Abfall-ABC mit Informationen zu zahlreichen Abfallarten und den jeweiligen Entsorgungswegen.
Auch die Abfall-App des Landkreises enthält Abfuhrtermine sowie Informationen zu Wertstoffhöfen und weiteren Angeboten der Abfallwirtschaft.