Gehwegschaden melden
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Fristen
keine
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
wünschenswert: Lageplan
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
29.10.2013
