Aktuelles

Stadt informiert
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Du bist nicht allein!

Psychosoziale Angebote für Rat- und Hilfesuchende zwischen Weihnachten und Neujahr für Nordvorpommern.
Alle Informationen finden Sie hier

Veröffentlicht am 18.12.2024

Gestalten Sie das Marlower Rathaus mit Ihrer Kunst!

Die Stadtverwaltung Marlow lädt alle lokalen kreativen Köpfe ein, ihre Werke auszustellen.
Ab 2025 sollen die Wandflächen im Flur des Rathauses genutzt werden, um kreative Arbeiten sichtbar und den Einwohnerinnen und Einwohnern von Marlow zugänglich zu machen. Ob Malerei oder Fotografie oder andere kreative Werke – die Initiative möchte die Vielfalt und das Talent unserer 26 Ortsteile präsentieren und einen Ort schaffen, an dem Kunst und Alltag verschmelzen.
Interessierte können sich jederzeit bei Frau Trompa melden, um mehr über die Ausstellungsmöglichkeiten zu erfahren oder ihre Ideen zu besprechen.
E-Mail: g.trompa@stadtmarlow.de
Tel.: 038221 – 410 17

Ein Raum für Kunst, Inspiration und Begegnung in Ihrem Rathaus in Marlow.

Veröffentlicht am 18.12.2024

„Ein jeder kehre vor seiner eigenen Tür!“

Grundstücken und deren Passierende möchte die Stadt Marlow auf die Räum- und Streupflicht hinweisen. Die Rahmenbedingungen sind im § 4 und § 5 der Straßenreinigungssatzung der Stadt Marlow (einsehbar auf der Homepage der Stadt Marlow) zu finden.
Hier wird die Beseitigung von Schnee und Glätte auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Für den Fußgängerverkehr muss auf Gehwegen in einer erforderlichen Breite geräumt werden. Sind bei einer Straße Fahrbahn und Gehweg nicht voneinander abgegrenzt, so sind die Straßenteile, die bevorzugt dem Fußgängerverkehr dienen, wie Gehwege entsprechend von Schnee und Eis zu befreien. Schnee ist unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bei länger anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeitabständen, zu beseitigen.Bei Schnee- und Eisglätte muss unverzüglich mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden.
Dauert der Schneefall bis nach 20.00 Uhr an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glättebildung ein, so ist der Winterdienst bis 08.00 Uhr des folgenden Tages – an Sonn- und Feiertagen bis 09.00 Uhr – durchzuführen. Bei Glätte ist unverzüglich nach ihrem Entstehen mit abstumpfenden Mitteln ausreichend zu streuen (z. B. Sand, Splitt o. ä.).
Die Verwendung von jeglichen Streusalzen und Auftaumitteln ist verboten; auch auf Privatgrundstücken!
Die schuldhafte Nichterfüllung der Räum- und Streupflicht sowie die unzulässige Verwendung von Auftaumitteln kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Sofern eine Ersatzvornahme durchgeführt werden muss, wird für die Anlieger/ -innen zusätzlich zu den Auslagen eine Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung fällig. Bitte bedenken Sie, dass eine Geldbuße noch die geringste Folge von nicht geräumten Wegen sein kann. Viel schlimmer ist es, wenn ein Mensch auf einer glatten Fläche stürzt und sich verletzt! Für die Landesstraßen und Kreisstraßen sind die Straßenmeistereien zuständig. Für die Gemeindestraßen unserer Stadt wurde die Firma Landtechnik Fink beauftragt. Es ist zu beachten, dass Straßen, die für den Busverkehr Vorrang haben, immer zuerst geräumt werden.
Henry Sobjetzki / SB Tiefbau

Veröffentlicht am 18.12.2024

Unser Beitrag zählt: Die Tafel Recknitztal e.V. benötigt dringend Unterstützung

Tafel Recknitztal e.V.

Hier geht es nicht nur um finanzielle Spenden, sondern darum, mit anzupacken. Transporter fahren, Spenden sortieren und aufbereiten, Betreuung der Ausgabe und viele weitere wichtige und unterstützende Tätigkeiten.
Jeder kann helfen und sich mit einem kleinen Beitrag oder geringem Aufwand mit einbringen. Lassen Sie uns zusammen Gutes tun und die Tafel Recknitztal e.V. unterstützen.

Weitere Infos und die Kontaktdaten finden Sie hier


Zum Verkauf: Kindersitzgruppen des Bauhofs der Stadt Marlow

Verkauf von Kindersitzgruppen

Wir verkaufen bis zu zwei Kindersitzgruppen. Der Höchstbietende erhält den Zuschlag.

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Vollzug der Abwasserzweckverbandssatzung des Abwasserzweckverbandes

Satzungen

Anzeige über den Erscheinungstermin des Amtsblattes des Abwasserzweckverbandes Marlow-Bad Sülze am Donnerstag, den 07. November 2024

Der Abwasserzweckverband Marlow-Bad Sülze zeigt an, dass das Amtsblatt des Abwasserzweckverbandes Marlow-Bad Sülze, hier die Nummer 4 des 14. Jahrganges, ab Donnerstag, den 07. November 2024 ausgelegt wird.

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ALLTAG UND NORMALITÄT ALS CHANCE

Vereine alle

„Begleitetes Wohnen in Familien" des Pommerschen Diakonievereines e.V.


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Marlow Reinigungsarbeiten im Bereich Schmutz- und Niederschlagswasser

Buergerinfo

In den Monaten November/Dezember 2024 werden im Stadtgebiet Marlow Reinigungsarbeiten im Bereich Schmutz- und Niederschlagswasser durchgeführt.


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Information für alle Vereine im Stadtgebiet Marlow

Vereine alle

Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verteilung von finanziellen Zuwendungen für die Vereinsförderung in den Bereichen Sport, Soziales und Kultur ist es notwendig Förderanträge bis zum 28. Februar des laufenden Jahres bei der Stadt Marlow zu stellen.

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Rufbus-Angebot: „VVR-SURFER"

Rufbuss VVR-Surfer

Wenn Omi Sonntag früh durch Marlow surft ... dann nutzt sie sehr wahrscheinlich das neue Rufbus-Angebot, den „VVR-SURFER"!

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Informationen zur Ehrenamtskarte M-V

Künftig können mehr Engagierte als bisher in den Genuss der Ehrenamtskarte M-V mit Rabatten bei zahlreichen Anbietern kommen...

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Wanderausstellung „Die fantastische Welt der Pilze"

Genießbar, giftig, nützlich oder einfach nur schön? Wanderausstellung „Die fantastische Welt der Pilze".

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Kostenlose Pilzberatungen 2024 an Wochenenden für Stralsund & Umgebung

Kostenlose Pilzberatungen 2024 an Wochenenden für Stralsund & Umgebung – ohne Anmeldung. Ganzjährig sind kostenlose Pilzberatungen auch nach telefonischer Anfrage & Verfügbarkeit möglich!

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Einführung der elektronischen Rechnung / Leitweg-ID

Seit dem 01.04.2023 besteht aufgrund der E-Rechnungsverordnung Mecklenburg-Vorpommern – E-RechVO M-V die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung für Leistungen, die den Kommunen in Rechnung gestellt werden. Rechnungsstellende müssen unabhängig vom Auftragswert Rechnungen gegenüber Rechnungsempfangende in einem elektronischen Format ausstellen und übermitteln. Sollte Ihr Unternehmen Lieferungen oder Leistungen für die Stadt Marlow (als öffentlichen Auftraggeber im Land Mecklenburg-Vorpommern) erbringen, können Sie für die Rechnungsstellung die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) nutzen. Über die Zentrale Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) können Sie elektronische Rechnungen an die Stadt Marlow senden. Die Rechnungen werden von der Zentralen Rechnungseingangsplattform der Bundesdruckerei GmbH (OZG-RE) automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft. Anschließend werden die elektronischen Rechnungen der Stadt Marlow über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.Die Leitweg-ID mit Prüfziffer der Stadt Marlow lautet: 13 0 73 055-K000-46

gez.Norbert Schöler

Bürgermeister

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Links:
OZG RE Plattform für Rechnungssteller
ERechVO M-V
EU-Richtlinie 2014/55/EU
§99 GWB


 

 

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