Bauleitpläne im Verfahren

Bebauungspläne
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Aktuelle Bekanntmachungen und laufende Öffentlichkeitsbeteiligungen

B-Plan 14 - Geltungsbereich

vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 14 "AGRI-PV-Anlage Jahnkendorf"
Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Hauptausschuss der Stadt Marlow hat in der Sitzung am 29.04.2026 den Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 14 „AGRI-Photovoltaikanlage Jahnkendorf" in der Fassung vom Januar 2026 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beläuft sich auf eine Gesamtfläche von insgesamt ca. 58,1 ha und ist dem als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenen Lageplan zu entnehmen.
Er erstreckt sich, aufgeteilt in 3 Planteile, auf folgende Flurstücke:
 Planteil 1 auf das Flurstück 2 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Jahnkendorf.
 Planteil 2 auf das Flurstück 9 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Jahnkendorf.
 Planteil 3 auf die Flurstücke 11 (tlw.) 12 (tlw.) und 13 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung
Jahnkendorf.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 14 „AGRI-Photovoltaikanlage Jahnkendorf" verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer AGRI-Photovoltaikanlage nördlich der
Ortslage Jahnkendorf.
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 14 „AGRI-Photovoltaikanlage Jahnkendorf", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Text (Teil B) in der Fassung vom Januar 2026, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Frist vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Marlow unter
https://www.stadtmarlow.de/bauleitplanung-der-stadt-marlow-1-377-1-378.html veröffentlicht.

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15. Änderg. FNP - Geltungsbereich15. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Hauptausschuss der Stadt Marlow hat in der Sitzung am 29.04.2026 den Planentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplans in der Fassung vom Januar 2026 beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er erstreckt sich, aufgeteilt in 3 Planteile, auf folgende Flurstücke:
 Planteil 1 auf das Flurstück 2 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Jahnkendorf.
 Planteil 2 auf das Flurstück 9 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Jahnkendorf.
 Planteil 3 auf die Flurstücke 11 (tlw.) 12 (tlw.) und 13 (tlw.) der Flur 11 in der Gemarkung Jahnkendorf.
Die Aufstellung der 15. Änderung des Flächennutzungsplans verfolgt die Zielstellung der Errichtung einer AGRI-Photovoltaikanlage nördlich der Ortslage Jahnkendorf planungsrechtlich vorzubereiten. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung, bestehend aus der Planzeichnung in der Fassung vom Januar 2026, der Begründung und des Umweltberichts, einschließlich der nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen in der Frist vom 27.07.2026 bis einschließlich 28.08.2026 zusammen mit dem Inhalt der Bekanntmachung auf der Homepage der Stadt Marlow unter https://www.stadtmarlow.de/bauleitplanung-der-stadt-marlow-1-377-1-378.html veröffentlicht.
B-Plan 19 - GeltungsbereichBebauungsplan Nr. 19 Wohngebiet "Auf der Wieck" in Marlow

Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4a Abs. 3 BauGB

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 19 Wohngebiet „Auf der Wieck", westlich Kossow‐Straße, nördlich des Brunstorfer Weges, südlich der Großen Teichstraße und östlich der Otto‐Grotewohl‐Straße in Marlow ist nach der öffentlichen Auslegung geändert worden. Daher liegen der 2. Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) und der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht dazu sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen vom 23.04.2025 bis zum 23.05.2025 aus.

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B-Plan 1 Gresenhorst; 1. Ergänzung u. 1. Änderung - Geltungsbereich1. Ergänzung und 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 Wohngebiet "Kloster Wulfshäger Weg" in Gresenhorst

Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Stadtvertretung Marlow in ihrer Sitzung vom 19. Februar 2025 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr.1 der Stadt Marlow für den Bereich „Wohngebiet ‚Kloster-Wulfshäger-Weg'", Ortsteil Gresenhorst und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht (entsprechend § 2a BauGB) dazu liegen vom 19. März 2025 bis zum 22. April 2025 in der Stadtverwaltung Marlow, Am Markt 1 in 18337 Marlow während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus

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B-Plan 28 - GeltungsbereichB-Plan Nr. 28/1 für den ersten Teilabschnitt des eingeschränkten Gewerbegebietes an der Sülzer Chaussee

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

DieStadtvertretung der Stadt Marlow hat beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Marlow zu ändern. Nördlich des Wohngebietes „Gallbrook", zwischen der Carl‐Kossow‐Straße im Westen und der Sülzer Chaussee im Osten soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet anstelle einer gemischten Baufläche
dargestellt werden.
Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Nr. 28/1 für den ersten Teilabschnitt des eingeschränkten Gewerbegebietes an der Sülzer Chaussee aufgestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Möglichkeiten und Grenzen der gewerblichen Entwicklung in Anbetracht der umliegenden Wohnbebauung aufgezeigt werden.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.
Hierzu findet am 25.02.2025 um 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Marlow, Rathaussaal, Am Markt 1 in 18337 Marlow eine öffentliche Einwohnerversammlung statt.

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12. Änderg. FNP - Geltungsbereich12. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Öffentliche Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB


Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat beschlossen, den Flächennutzungsplan der Stadt Marlow zu ändern. Nördlich des Wohngebietes „Gallbrook“, zwischen der Carl‐Kossow‐Straße im Westen und der Sülzer Chaussee im Osten soll ein eingeschränktes Gewerbegebiet anstelle einer gemischten Baufläche
dargestellt werden.
Gleichzeitig soll der Bebauungsplan Nr. 28/1 für den ersten Teilabschnitt des eingeschränkten Gewerbegebietes an der Sülzer Chaussee aufgestellt werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die Möglichkeiten und Grenzen der gewerblichen Entwicklung in Anbetracht der umliegenden Wohnbebauung aufgezeigt werden.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten.
Hierzu findet am 25.02.2025 um 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Marlow, Rathaussaal, Am Markt 1 in 18337 Marlow eine öffentliche Einwohnerversammlung statt.
B-Plan 33 - GeltungsbereichBebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I" der Stadt Marlow

Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hat mit Beschluss vom 18.09.2024 den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I" in der Fassung vom September 2024 einschließlich der Begründung und dem Umweltbericht mit Anhang gebilligt und zur Veröffentlichung im Internet bestimmt.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes,bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhang, Stand September 2024, einschließlich der
nachfolgend genannten, umweltbezogenen Informationen zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom 23.10.2024 bis zum 25.11.2024 im Internet über das Bau‐ und Planungsportal M‐V unter https://bplan.geodaten‐mv.de/Bauleitplaene sowie auf der Internetseite der Stadt Marlow https://www.stadtmarlow.de unter Menüpunkt Politik/Verwaltung/Bürgerservice ‐ Bekanntmachungen ‐ Bauleitpläne im Verfahren veröffentlicht.

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Übersicht über die Bauleitpläne im Verfahren 

Bebauungspläne 
1. Ergänzung und 1. Änderung des B-Planes Nr. 1 Wohngebiet "Kloster-Wulfshäger-Weg" im OT Gresenhorst1. Ergänzung der Neufassung und Ergänzung des B-Plan Nr. 2 "Vogelpark"vorhabenbezogener B-Plan Nr. 14 "AGRI-PV-Anlage Jahnkendorf"B-Plan Nr. 19 
Wohngebiet "Auf der Wieck
"
B-Plan Nr. 26
Erweiterung Wohngebiet "Hofweg"
OT Bartelshagen 
I
B-Plan Nr. 28
"Eingeschränktes Gewerbegebiet an der Sülzer Chaussee"
Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 30
Sondergebiet
"Solarpark Tressentin (Süd)"
B-Plan Nr. 32
"Leben und Wohnen am Recknitztal"
B-Plan Nr. 33
"Feuerwehr Bartelshagen I"
Satzungen nach § 34 und § 35 BauGB
Außenbereichssatzung
Alt Guthendorf
Innenbereichssatzung
"Kreigenbarg" OT Völkshagen
 
Flächennutzungsplan / Änderungen 
5. Änderung des Flächennutzungsplanes
(im Parallelverfahren zum B-Plan Nr. 19 "Auf der Wieck")
8.Änderung des Flächennutzungsplanes
(im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 30 Sondergebiet "Solarpark Tressentin (Süd)"
9. Änderung des Flächennutzungsplanes 
(im Parallelverfahren zur 1. Ergänzung der Neufassung u. Ergänzung des B-Planes Nr. 2 "Vogelpark")
10. Änderung des Flächennutzungsplanes
(im Parallelverfahren zum B-Plan Nr. 33 "Feuerwehr Bartelshagen I")
12. Änderung des Flächennutzungsplanes
(im Parallelverfahren zum B-Plan Nr. 28 eingeschränktes Gewerbegebiet an der Sülzer Chaussee)
15. Änderung des Flächennutzungsplanes (im Parallelverfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 14 "AGRI-PV-Anlage Jahnkendorf"
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