Die Stadt Marlow unterhält insgesamt vier kommunale Sportstätten im Stadtgebiet. Das Kinder- und Sportzentrum "Heino Schütt" sowie der Sportplatz in Marlow sind vormittags grundsätzlich der Nutzung durch die Grundschule Marlower Loris vorbehalten. In den Nachmittags- und Abendstunden stehen auch diese Einrichtungen neben der Sporthalle in Gresenhorst und dem Sportplatz in Bartelshagen I zur Nutzung durch die örtlichen Sportvereine und -gruppen zur Verfügung. Auch wenn die sportliche Nutzung dieser Anlagen im Fokus liegt, werden die Einrichtungen auch regelmäßig für andere Veranstaltungen genutzt.
Die außerschulische Nutzung der Sportstätten richtet sich nach der jeweils geltenden Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Marlow. Grundsätzlich besteht kein Rechtsanpruch auf die Nutzung der Sportstätten. Die Vergabe erfolgt nach rechtzeitiger Antragstellung (3 Monate vor geplanter Nutzung) durch die Stadtverwaltung.
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Kinder- und Sportzentrum "Heino Schütt" | ||||||||||||||||||||
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Sportplatz an Grundschule | ||||||||||||||||||||
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Sporthalle Gresenhorst | ||||||||||||||||||||
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Sportplatz Bartelshagen I | ||||||||||||||||||||
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