Bauleitplanung der Stadt Marlow

Bebauungspläne
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Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planwerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde. Für die Aufstellung sind die Gemeinden in kommunaler Selbstverwaltung zuständig. Im Rahmen der Gesetze können sie somit ihre städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern. Die Bauleitplanung wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen. Dieses ist im Baugesetzbuch umfassend geregelt: Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Der Flächennutzungsplan enthält die Grundzüge der Bodennutzung. Bebauungspläne werden für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt - sie werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan werden die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich geregelt. Die Bebauungspläne bestimmen somit wesentliche bauplanungsrechtliche Voraussetzungen, unter denen die Bauaufsichtsbehörden für Bauvorhaben Baugenehmigungen erteilen.

Bauleitpläne werden in einem im Baugesetzbuch im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt. In diesem Verfahren werden sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Nachfolgend finden Sie Informationen zu rechtskräftigen sowie in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne, Innenbereichssatzungen) in der Stadt Marlow.

Flächennutzungsplan
der Stadt Marlow
 
Rechtskräftige Bebauungspläne und städtebauliche SatzungenBauleitpläne im Verfahren / akutelle Öffentlichkeitsbeteiligungen 
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