Anliegen von A bis Z

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Förderung: Kommunale Kulturförderung beantragen

Die Beantragung kommunaler Kulturförderung in Mecklenburg-Vorpommern erfolgt in der Regel direkt über die jeweilige Stadt, Gemeinde oder den Landkreis. Da die kommunale Kulturförderung eine freiwillige Leistung der Kommunen ist, können Umfang, Förderbedingungen und aktuelle Fördermöglichkeiten unterschiedlich ausfallen.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, ob derzeit im Rahmen der kommunalen Kulturförderung kulturelle Projekte gefördert werden und welche Antragsfristen sowie Fördervoraussetzungen gelten.

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow


Der Landkreis Vorpommern-Rügen gewährt Zuwendungen für die Förderung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen. Dies erfolgt gemäß § 89 Absatz 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern und nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinie des Landkreises Vorpommern-Rügen.



Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.



Formulare

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow



Zuständige Stelle

Freiwillige Leistung der Kommune.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Stadt Marlow - Fachbereich Kanzlei / Zentrale Dienste
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: 038221 4100
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Frau Trompa
Telefon: 038221 41017
Position: Sachbearbeiterin
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

Fristen

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow


Anträge auf kreisliche Unterstützung von kulturellen und künstlerischen Projekten und Maßnahmen können jeweils bis zum 31. Dezember eines Jahres für das Folgejahr eingereicht werden.



Ansprechpunkt

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow



Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion

Fachlich freigegeben am

30.07.2025

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