Fischerei mit Besteckzeesen: Genehmigung beantragen
Fischer, die in den Küstengewässern mit aktiven Fischereimethoden Köderfische für die Langleinenfischerei fangen wollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung zur Fischerei mit Besteckzeesen
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb
Verfahrensablauf
Antragstellung, Prüfung des Antrages, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Fristen
keine
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Abs. 2 Ziffer 1 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
- Tarifstelle 304.5 der Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Antrag
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
18.02.2021
