Parken: Gebührenfreies oder vergünstigtes Parken für emissionsarme Fahrzeuge beantragen
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bislang keine landesweit einheitliche Regelung für gebührenfreies oder vergünstigtes Parken von emissionsarmen Fahrzeugen. Solche Vorteile werden von den Kommunen individuell über die örtlichen Parkgebühren- oder Sondernutzungssatzungen festgelegt.
Zuständige Stelle
Städte und Gemeinden.
Ihre zuständige Stelle:
Stadt Marlow
Ordnungswesen/ Fundbüro
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:
Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41012
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/
Mitarbeiter
Frau Jennerjahn
Telefon: 038221 41012
Position: Sachbearbeiterin
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein
Datenschutz
WWW:
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
23.03.2026
