Holz von einer Kommune erwerben
Viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bieten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Holz zu erwerben, das bei kommunalen Fäll- und Pflegemaßnahmen anfällt. Interessierte Bürger können sich direkt an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Dort wird Ihnen mitgeteilt, ob aktuell Holz aus Pflege- und Fällarbeiten vorhanden ist. Häufig handelt es sich um Brenn-, Stamm- und Polterholz, welches oft selbst abgeholt oder aufgearbeitet werden muss.
Zuständige Stelle
Städte und Gemeinden.
Ihre zuständige Stelle:
Stadt Marlow
Ordnungswesen
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:
Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41016
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/
Mitarbeiter
Herr Morwinsky
Telefon: 038221 41016
Position: Sachbearbeiter/-in
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein
Datenschutz
WWW:
