Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Holz von einer Kommune erwerben

Viele Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bieten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Holz zu erwerben, das bei kommunalen Fäll- und Pflegemaßnahmen anfällt. Interessierte Bürger können sich direkt an die Stadt- oder Gemeindeverwaltung wenden. Dort wird Ihnen mitgeteilt, ob aktuell Holz aus Pflege- und Fällarbeiten vorhanden ist. Häufig handelt es sich um Brenn-, Stamm- und Polterholz, welches oft selbst abgeholt oder aufgearbeitet werden muss. 

Zuständige Stelle

Städte und Gemeinden. 

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Ordnungswesen
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41016
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Herr Morwinsky
Telefon: 038221 41016
Position: Sachbearbeiter/-in
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

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