Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände von einer Kommune erwerben

Die Gemeinden, Landkreise und Städte können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie Grundstücke, Immobilien oder Vermögensgegenstände verkaufen wollen. Dabei ist zu beachten, dass aus kommunalrechtlicher Sicht Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen. Bürger oder Unternehmen, die an einem Erwerb interessiert sind, können mit den Kommunen einfach Kontakt aufnehmen. 

 

Zuständige Stelle

Landkreise, Städte und Gemeinden. 

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Liegenschaften/ Gebäudemanagement
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41022
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Frau Funk
Telefon: 038221 41022
Position: Sachbearbeiterin
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

KIM-Kommunalredaktion

Fachlich freigegeben am

23.03.2026

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