Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände von einer Kommune erwerben
Die Gemeinden, Landkreise und Städte können im Rahmen ihrer Vermögensverwaltung entscheiden, ob sie Grundstücke, Immobilien oder Vermögensgegenstände verkaufen wollen. Dabei ist zu beachten, dass aus kommunalrechtlicher Sicht Grundstücke, Immobilien und Vermögensgegenstände grundsätzlich nicht unter Wert veräußert werden dürfen. Bürger oder Unternehmen, die an einem Erwerb interessiert sind, können mit den Kommunen einfach Kontakt aufnehmen.
Zuständige Stelle
Landkreise, Städte und Gemeinden.
Ihre zuständige Stelle:
Stadt Marlow
Liegenschaften/ Gebäudemanagement
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:
Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41022
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/
Mitarbeiter
Frau Funk
Telefon: 038221 41022
Position: Sachbearbeiterin
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein
Datenschutz
WWW:
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
KIM-Kommunalredaktion
Fachlich freigegeben am
23.03.2026
