Denkmal: Verlängerung der Abbruchgenehmigung beantragen
Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde kann die Baugenehmigung um jeweils maximal ein Jahr verlängern, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.
Zuständige Stelle
untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
- Ihnen liegt eine gültige Genehmigung für die Beseitigung einer Anlage vor.
- Die Antragsfrist wird eingehalten.
- Die rechtlichen Voraussetzungen haben sich zwischenzeitlich nicht geändert.
Fristen
Der Antrag ist vor dem Ablauf der Drei-Jahres-Frist bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 73 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Nummer 1.7 der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.04.2026
