Anliegen von A bis Z

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Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Anlage im Vollverfahren beantragen

Bevor Sie die Nutzung einer baugenehmigungsbedürftigen Anlage ändern können, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung). Dafür stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag).

Für den Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen. Zum Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages auf Nutzungsänderung (Bauantrages) erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

Die Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) ist gebührenpflichtig.

Zuständige Stelle

untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

Fristen

Im regulären Baugenehmigungsverfahren gibt es keine Genehmigungsfrist.

Die Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Änderungsvorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Innerhalb der Geltungsdauer ist die Verlängerung des Antrags um jeweils bis zu 1 Jahr möglich.

Wenn Ihnen eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung) vorliegt, müssen Sie mindestens zwei Wochen vor Beginn der Nutzungsänderung eine Anzeige der Nutzungsaufnahme bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

Ansprechpunkt

untere Bauaufsichtsbehörde

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Nutzungsänderung (Bauantrag) 

Soweit sie nach Bauvorlagenverordnung M-V vorzulegen sind, außerdem:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Standsicherheitsnachweis
  • Brandschutzkonzept
  • Angaben über die gesicherte Erschließung

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

21.04.2026

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