Anliegen von A bis Z

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Förderung: Zuschuss für Maßnahmen der Standortoffensive Mecklenburg-Vorpommern beantragen

Was wird gefördert?
Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen, die
•    den Wirtschaftsstandort Standort Mecklenburg-Vorpommern überregional oder international präsentieren,
•    der direkten oder indirekten Investorenansprache dienen,
•    die Wahrnehmbarkeit einzelner Branchen nach außen stärken,
•    der Darstellung oder der Stärkung des Standortes dienen,
•    zur gezielten Vermarktung von Gewerbeflächen oder Investitionsstandorten beitragen.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden vorzugsweise Akteure der Wirtschaftsförderung in Mecklenburg-Vorpommern. 

Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung kann zwischen 10 % bis 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen (in Ausnahmefällen wird auch ein Vertrag abgeschlossen).

Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

 

Zuständige Stelle

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 

Voraussetzungen

Ein Vorgespräch mit der Bewilligungsbehörde ist vor Antragstellung verpflichtend.

Verfahrensablauf

Ein Vorgespräch mit der Bewilligungsbehörde ist vor Antragstellung verpflichtend. Hierin ist die geplante Maßnahme darzustellen sowie die voraussichtlichen Gesamtkosten des Vorhabens und die geplante Finanzierung zu erläutern. Nach Antragseingang wird über eine Bezuschussung entschieden (Zuwendungsbescheid; in Ausnahmefällen auch Vertrag).

Rechtsbehelf

Klage

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllter Antrag
  • Vorhabensbeschreibung
  • Ausgabe- und Finanzierungsplan

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

 

Fachlich freigegeben am

15.04.2026

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