Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Gehwegschaden melden

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Fristen

keine

Ansprechpunkt

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

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