Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
Mit einem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie Ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.
Der elektronische Aufenthaltstitel wird als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Er enthält einen Chip, auf dem folgende Angaben gespeichert sind:
- persönliche Daten wie Name und Geburtsdatum
- Ihr Foto
- Ihre Fingerabdrücke
- Informationen zu Ihrem Aufenthaltsstatus.
Dadurch verfügt der eAT über eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Online-Dienstleistungen nutzen können. Ihre persönlichen Daten sind dabei zuverlässig vor Diebstahl und Missbrauch geschützt. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig. Bei ungeklärter Identität wird der eAT immer mit deaktivierter Online-Ausweisfunktion ausgestellt.
Der eAT ist so lange gültig, wie Ihr befristeter Aufenthaltstitel. Ist Ihr Aufenthaltstitel unbefristet, ist der eAT maximal 10 Jahre gültig. Danach muss er neu ausgestellt werden.
Ändert sich etwas an Ihren Angaben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen. Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres eAT bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum vornehmen oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116.
Handlungsgrundlage(n)
- Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 des Rates vom 13. Juni 2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
- Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige
- Gesetz zur Anpassung des deutschen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 380/2008 des Rates vom 18. April 2008 zur Änderung der Verordnung Nr. 1030/2002 zur einheitlichen Gestaltung des Aufenthaltstitels für Drittstaatenangehörige vom 12. April 2011
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
29.01.2026
