Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges

Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.

Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.

Zuständige Stelle

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro

Voraussetzungen

Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.

Fristen

Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.

Ansprechpunkt

Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
  • Infomaterial für Teilnehmer
  • von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial

Fachlich freigegeben durch

Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Fachlich freigegeben am

30.11.2012

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