Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges
Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Zuständige Stelle
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro
Voraussetzungen
Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.
Fristen
Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.
Ansprechpunkt
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Fachlich freigegeben durch
Leiter der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Fachlich freigegeben am
30.11.2012