Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden

Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Formulare

nicht erforderlich

Zuständige Stelle

Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Fachbereich Bau, Liegenschaften, Gebäudemanagement
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: 038221 4100
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Herr Sobjetzki
Telefon: 038221 41019
Position: Sachbearbeiter
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage

Voraussetzungen

tatsächlicher Schaden

Verfahrensablauf

Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich

Fristen

keine

Ansprechpunkt

abhängig von der Organisationsstruktur

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Lageplan und Skizze

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

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