Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.

Zuständige Stelle

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise der Landkreise und kreisfreien Städte

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Hinweise (Besonderheiten)

keine

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