Sucht- und Drogenberatung
Die Gesundheitsämter beraten Suchtkranke und von Sucht Bedrohte sowie deren Angehörige.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete. Die Kontaktdaten dieser Beratungsstellen sind auf der Internetseite der Landeskoordinierungsstelle
für Suchtthemen MV (https://www.lakost-mv.de/suchtnavi .) abrufbar.
Die Beratung ist kostenlos.
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
Spezielle Hinweise für Stadt Marlow
Selbsthilfeeinrichtungen im Landkreis Vorpommern-Rügen:
https://www.lsmv.de/selbsthilfeeinrichtungen/vorpommern-ruegen?limitstart=0
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Handlungsgrundlage(n)
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke
- Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Mecklenburg-Vorpommern
- Gesetz zur Gleichstellung, gleichberechtigten Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderungen
- Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz - BTHG)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Fachlich freigegeben am
07.01.2015