Baulast: Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen
Durch schriftliche Erklärung gegenüber der unteren Bauaufsichtsbehörde kann ein Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun oder Unterlassen (z. B. Übernahme von Abstands- oder Stellplatzflächen, Vereinigung von Grundstücken) abgeben. Die Erklärung wird als Baulast in das Baulastenverzeichnis eingetragen. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in dieses Verzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erstellen lassen.
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Landräte und Oberbürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte als untere Bauaufsichtsbehörde
Voraussetzungen
Für die Auskunft muss das berechtigte Interesse nachgewiesen werden, zum Beispiel Käufer des betroffenen oder des Nachbargrundstücks
Verfahrensablauf
Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (sh. Pkt. zuständige Stelle)
Fristen
keine
Handlungsgrundlage(n)
- § 83 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
- Gebührennummer 4.3 der Baugebührenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (BauGebVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich der dort benannten Nachweise
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.01.2015
