Anliegen von A bis Z

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Bebauungsplan: Auskunft beantragen

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Onlineservice

Den DSGVO-Hinweis finden Sie direkt im Online-Dienst.

Zuständige Stelle

Gemeinde

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Bau- und Ordnungsamt
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41011
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Frau Gabriel
Telefon: 038221 41011
Position: Amtsleiterin
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Voraussetzungen

Keine

Verfahrensablauf

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • online
    • per Post

Fristen

Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Ansprechpunkt

Gemeinde

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

22.10.2025

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