Fischereischein aus anderem Bundesland: Umtausch beantragen
Bei Umzug aus einem anderen Bundesland nach M-V (Verlegung Hauptwohnsitz), muss auch der Fischereischein des anderen Bundeslandes in einen Fischereischein von M-V umgetauscht werden. Hierzu ist zu prüfen, ob der Fischereischein des anderen Bundeslandes aufgrund einer anerkannten Sachkundeprüfung ausgestellt worden ist.
Formulare
keine
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Spezielle Hinweise für Stadt Marlow
Landesamt für Landwirtschaft,Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg Vorpommern
Thierfelderstraße 18
18059 Rostock
Telefonnummer: 0381 / 40 35 0
Fax: 0381/ 400 15 10
E-Mail: poststelle@lallf.mvnet.de
Voraussetzungen
Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung / Sportfischerprüfung etc.)
Fristen
keine
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Fischereischein des anderen Bundeslandes
- Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung/Sportfischerprüfung etc.)
Fachlich freigegeben durch
LALLF
Fachlich freigegeben am
17.02.2021
