Anliegen von A bis Z

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Elektronischer Identitätsnachweis: Sperrung

Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Ansprechpunkt

telefonischer Sperr-Notruf

Kontaktmöglichkeiten:

aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz: 116 116 (gebührenfrei)

aus dem Ausland: +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.07.2015

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