Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr beantragen
Großraum- und Schwertransporte sind Fahrzeuge oder deren Ladungen, bei denen die gesetzlichen Maße und Gewichte überschritten werden.
Sie benötigen eine Erlaubnis und/oder eine Ausnahmegenehmigung für den Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen auf öffentlichen Straßen, wenn entweder
- die Ladung
- die Abmessungen
- die Achslast oder
- das Gesamtgewicht
die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten.
Onlineservice
VEMAGS® steht als Akronym für das „VErfahrensMAnagement für Großraum- und Schwertransporte
Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr M-V ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten persönlichen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V). Weitere Informationen erhalten Sie hier: www.strassenbauverwaltung.mvnet.de/impressum/Datenschutz/. Hinweise zum Datenschutz des Online-Dienstes: https://www.vemags.de/datenschutz
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Zuständige Stelle
Erlaubnisse/Genehmigungen erteilt diejenige Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk die Fahrt beginnt beziehungsweise in deren Bezirk die Betriebsstätte oder Zweigniederlassung liegt.
Zuständig für die Erlaubnis gemäß § 29 Absatz 3 bzw. Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Land Mecklenburg-Vorpommern ist folgende Behörde:
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 25
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenart: variabel
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Der VEMAGS-Gebührenrechner unterstützt bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.
VEMAGS-GebührenrechnerVoraussetzungen
- Sie beantragen keinen Transport auf der Schiene oder auf dem Wasser.
- Es müssen geeignete Straßen zur Verfügung stehen.
- Sie müssen eine unteilbare Ladung befördern. Bei mehreren Teilen gelten Sonderbestimmungen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Großraum- und Schwerverkehr können Sie schriftlich oder online beantragen. Für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat dies bei dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern in Rostock zu erfolgen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen möchten:
- Füllen Sie das RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten" aus.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid schriftlich.
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Sie reichen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen über das Online-Portal „VEMAGS“ ein.
- Gegebenenfalls kann die Behörde Sie für weitere Informationen anhören.
- Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und entscheidet, ob die Erlaubnis erteilt werden kann.
- Unter Umständen wird die Erlaubnis unter Auflagen erteilt.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis oder die Ablehnung sowie den Gebührenbescheid online über das Portal.
Ansprechpunkt
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Dezernat 25
An der Jägerbäk 3
18069 Rostock
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Handlungsgrundlage(n)
- § 29 Absatz 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 32 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 34 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- § 46 Absatz 1 Nummer 5 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Erforderliche Unterlagen
RGST 2013-Formular "Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und/oder Schwerverkehre über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten"
Der schriftliche Antrag sollte beinhalten:
- Geltungszeitraum
- Genaue Wegstrecke
- Abmessungen-, Achslast- und Gesamtgewichtsangabe
- Anschrift des Antragstellers
- Schriftlicher Haftungsausschluss
- Ggf. eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO, wenn nicht nur die Ladung von den zulässigen Abmessungen abweicht, sondern auch ein Spezialfahrzeug verwendet wird, das bereits unbeladen nicht der StVZO entspricht
Je nach Antrag sind weitere Unterlagen erforderlich. Näheres erfahren Sie bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.01.2023