Flughafen: Genehmigung beantragen
Formulare
Keine Formulare
Zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrages
- Prüfung der Antragsunterlagen durch die Behörde
- ggf. Ortsbesichtigung und Beratung der Antragsteller
- ggf. Nachforderung von Unterlagen und deren Prüfung
- Eröffnung des Genehmigungsverfahrens (Beteiligungsverfahren)
- Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Genehmigungserteilung
- Abnahmeprüfung nach Fertigstellung des Flugplatzes
- Gestattung der Betriebsaufnahme
Fristen
- Keine Fristsetzung
Ansprechpunkt
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 6 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- §§ 6-19d Luftverkehrsgesetz,
- §§ 38-60 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- Abschnitt V Nummern 1a und 2a der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
Erforderliche Unterlagen
- Der Antrag muss alle Informationen gemäß § 40 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) enthalten
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Fachlich freigegeben am
13.03.2017