Brandschutz - vorbeugend
Die Anzahl der Brandbekämpfungen ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich zurückgegangen.
Ein Grund dafür ist der vorbeugende Brandschutz. Dieser erstreckt sich auf Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege. Er schafft dadurch auch Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz. Beispiele sind Brandsicherheitswachen bei öffentlichen Veranstaltungen oder die Brandschutzerziehung der Bevölkerung.
Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist.
Zuständige Stelle
Der Brandschutz ist Aufgabe der Gemeinden, Landkreise sowie des Landes. Die zuständige Stelle ergibt sich aus der anzuwendenden Rechtsvorschrift für den vorbeugenden Brandschutz.
Ihre zuständige Stelle:
Stadt Marlow
Ordnungswesen
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:
Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41016
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/
Mitarbeiter
Herr Morwinsky
Telefon: 038221 41016
Position: Sachbearbeiter/-in
Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein
Datenschutz
WWW:
Handlungsgrundlage(n)
ergeben sich aus den anzuwendenden Fachgebieten, wie zum Beispiel Baurecht und Brandschutzrecht
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.10.2016