Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Freiwillige Feuerwehr: Mitglied werden

In den aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr kann jeder eintreten, der 16 Jahre alt ist und regelmäßig für den Einsatz- und Ausbildungsdienst zur Verfügung steht. Der Eintritt in die Jugend- sowie in die Musikabteilung ist in der Regel vom 11. Lebensjahr an zulässig. Kinder ab Vollendung des 6. Lebensjahres können zum Zwecke der Brandschutzerziehung in die Jugendabteilung aufgenommen werden.

Zuständige Stelle

Konkrete Informationen über die Feuerwehr in Ihrem Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeinde erhalten.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Ordnungswesen
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41016
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Herr Morwinsky
Telefon: 038221 41016
Position: Sachbearbeiter/-in
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

Hinweise (Besonderheiten)

Zurzeit führt der Landesfeuerwehrverband M-V e.V. die zweite Runde der Kampagne Köpfe gesucht" zur Nachwuchs- und Mitgliedsgewinnung durch. Mit dem neuen Kampagnenmodul „Mach dein Kind stolz, komm auch du zur Freiwilligen Feuerwehr“ wird durch den Medienpartner Ostseewelle Hit Radio Mecklenburg-Vorpommern durch regionale Radiospots für das freiwillige Ehrenamt geworben.

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.08.2021

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