Anliegen von A bis Z

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Kraftfahrzeug: Außerbetriebsetzung beantragen

Wenn Sie Ihr Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt ist, abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung oder internetbasiert bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Onlineservice

Hinweis nach Art. 13 DSGVO

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • die Halterdaten
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder, für die Entwertung durch die Zulassungsbehörde
  • bei internetbasierter Außerbetriebsetzung und wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden ist: zusätzlich die Sicherheitscodes der Stempelplaketten sowie der Zulassungsbescheinigung Teil I

Bei Verschrottung des Fahrzeugs der Klassen M1, N1 oder L5e sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

31.10.2024

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