Anliegen von A bis Z

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Altlasten- und Bodenschutzkataster: Auskunft beantragen

Altlastverdachtsflächen sind zum einen Grundstücke stillgelegter Betriebe/Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (Altstandorte) und zum anderen Grundstücke stillgelegter Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen).

Als zuständige obere Bodenschutzbehörde führt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV das digitale Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK MV), in dem Informationen zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen geführt werden.

Benötigt ein Grundstückseigentümer oder eine Person mit berechtigtem Interesse aus verschiedenen Gründen die Information, ob für ein Grundstück ein möglicher Altlastverdacht besteht, kann er online einen Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster stellen.

Für die Erteilung einer Auskunft muss der Eigentümer einen Eigentumsnachweis oder eine Person, die nicht selbst Eigentümer des angefragten Grundstücks ist, eine Vollmacht des Eigentümers digital übermitteln.

Liegen die angefragten Flurstücke in mehr als einer Gemarkung, müssen mehrere Anfragen gestellt werden.

Onlineservice

Die zu dieser Verwaltungsleistung oben ermittelte „Ihre zuständige Stelle“ nutzt gemäß der unten verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.



Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:




  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,

  2. die Datenschutzerklärung sowie

  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.



Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.



Zur Bearbeitung der Auskunftsanfrage ist es notwendig, personenbezogene Daten für die Kontaktaufnahme im digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK) temporär zu speichern (Name, Telefon-Nr., Emailadresse). Diese Daten werden ausschließlich behördenintern für den o.g. Zweck verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Bearbeitung ihrer Auskunftsanfrage werden die Daten für die Kontaktaufnahme automatisch gelöscht. Die Vorschriften der EU Datenschutz-Grundverordnung, des Landesdatenschutzgesetzes und von § 8 Landesbodenschutzgesetz bleiben hiervon unberührt.



Für die weitere Bearbeitung der Anfrage werden Daten ggfs. an die zuständige untere Bodenschutzbehörde weitergeleitet.



Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der unten verlinkten Datenschutzerklärung.



Ihre persönlichen Daten werden im Rahmen der automatisiert beantworteten Anfrage nicht dauerhaft gespeichert.



Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Zuständige Stelle

Obere Bodenschutzbehörde des Landes M-V 
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Eine negative Online-Auskunft ist kostenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Informationen aus dem digitalen Bodenschutz- und Altlastenkataster (dBAK). Das dBAK wird laufend fortgeschrieben. Es wird keine Gewähr für die Aktualität und die Vollständigkeit des Altlastenkatasters und der daraus erteilten Auskünfte übernommen.

Voraussetzungen

Für die Online-Anfrage sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.

Wird bei der Online-Anfrage kein eindeutiges Ergebnis ermittelt, müssen Sie im Anschluss die für die Bearbeitung ihrer Anfrage notwendigen Informationen eingeben. Dabei handelt es sich um den Grund der Anfrage und der Nachweis Ihres berechtigten Interesses (Eigentümer des Grundstücks / Vollmacht des Eigentümers).

Verfahrensablauf

Als Erstes müssen die Flurstücke angeben werden, für welche eine Auskunft beantragt wird. Die Flurstücke müssen sich innerhalb einer Gemarkung befinden.

Im nächsten Schritt wird automatisch kontrolliert, ob Hinweise zu altlastverdächtigen Flächen, Altlasten oder schädlichen Bodenveränderungen für das/die Flurstücke vorliegen. Liegen keine vor, erhalten sie sofort einen Negativbescheid im PDF-Format.

Kann ein Verdacht nicht sicher ausgeschlossen werden, wird der Antrag digital an die zuständige untere Bodenschutzbehörde weitergeleitet.

Zuvor müssen Sie den Grund der Anfrage angeben und den Nachweis Ihres berechtigten Interesses (Eigentümer des Grundstücks / Vollmacht des Eigentümers) belegen.

Für eventuelle Nachfragen erhalten Sie per Mail die Kontaktinformationen der Behörde.

Fristen

Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Der Antrag auf Erteilung einer Altlastenauskunft kann nur online gestellt werden.

Die angefragten Flurstücke müssen zu einer Gemarkung gehören.

Für den Antrag werden nachfolgende Angaben benötigt:

  • Grund für das Auskunftsersuchen,
  • Name und Anschrift (es werden die Daten aus Ihrem BundID-Konto übernommen),
  • die Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer des betreffenden Flurstücks.
  • Sind Sie Eigentümer des Grundstücks, fügen Sie einen Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchauszug) bei.
  • Sind Sie nicht Eigentümer des Grundstücks, fügen Sie eine Vollmacht des Grundstückseigentümers bei.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

05.01.2026

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