Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Angriffe durch Tiere melden

Wenn Tiere (Haus- oder Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, insbesondere Menschen, andere Tiere oder die Verkehrssicherheit, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Integrierten Regionalleitstellen unter der Rufnummer 112 informieren.

Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (z.B. im Straßenverkehr), so sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.

Formulare

Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). Gegenbenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.

Zuständige Stelle

  • örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt
  • Polizei

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Ordnungswesen
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41016
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Herr Morwinsky
Telefon: 038221 41016
Position: Sachbearbeiter/-in
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

Verfahrensablauf

  • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
  • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
  • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
  • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
  • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
  • Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren

Fristen

Anzeige so schnell wie möglich

Ansprechpunkt

  • örtliche Ordnungsbehörde (Ordnungsamt) der Gemeinde, der kreisfreien Stadt
  • Polizei

Unterstützende Institutionen

  • Polizei,
  • Veterinärsamt,
  • Rettungsdienst/Feuerwehr

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.05.2019

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