Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Sachkundeprüfung) beantragen oder verlängern

Für die Fischereiausübung (Angeln) ist ein Fischereischein (Sachkundedokument) erforderlich. Wer keine Sachkundeprüfung für den Erwerb eines Fischereischeines auf Lebenszeit abgelegt hat, kann jedoch einen zeitlich befristeten Fischereischein (Urlaubsfischereischein, Touristenfischereischein) für bis zu 28 Tage bei den örtlichen Ordnungsbehörden des Landes M-V und den angeschlossenen Ausgabestellen erwerben. Zum zeitlich befristeten Fischereischein wird eine Broschüre übergeben, die die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Fischerei, des Naturschutzes und Tierschutzes beinhaltet. Mit dem Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins ist zu erklären, dass die notwendigen Kenntnisse erworben werden. Der erteilte zeitlich befristete Fischereischein kann innerhalb des Kalenderjahres der Erteilung verlängert werden.

Antragsformulare für die Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins sind bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder auf www.lallf.de/ vorhanden. Mit dem Antrag erfolgt eine Erklärung des Antragstellers, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist (Antragsformular), bzw. in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes der oben genannten Vorschriften durchgeführt worden ist.

Onlineservice

Verkauf von Fischereidokumenten in MV. Sie können eine Angelerlaubnis für die Küstengewässer, Fischereiabgabe für die Fischereiausübung in den Binnen- und Küstengewässern und den zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein/Urlauberfischereischein) für Binnen- und Küstengewässern M-V erwerben.

Die Datenschutzhinweise nach DSGVO finden Sie direkt im Online-Dienst.

Formulare

Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeines
Formulare und Merkblätter in der Fischereiverwaltung

Zuständige Stelle

Wollen Sie den zeitlich befristeten Fischereischein online im automatisierten Verfahren beantragen?

Ja, weiter mit der oberen Fischereibehörde
Nein, weiter mit der örtlichen Ordnungsbehörde

Hinweise (Besonderheiten)

Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die beim Fischereiberechtigten des Gewässers (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) erworben werden kann. Angelerlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die Obere Fischereibehörde (LALLF M-V). Angelerlaubnisse können für viele Gewässer in diversen Online-Shops erworben werden.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 14. Lebensjahrs
  • keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Prüfung des Antrages
  • Zahlung der Gebühr
  • Erteilung des Dokuments und Übergabe der Informationsbroschüre

Rechtsbehelf

Widerspruch

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung des zeitlich befristeten Fischereischeins
  • Personalausweis oder Reisepass

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

15.05.2023

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