Anliegen von A bis Z

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Hundesteuer Abmeldung

Eine Abmeldung von der Hundesteuer ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fälle:

  • Ihr Hund wurde eingeschläfert oder ist verstorben
  • Sie haben Ihren Hund abgegeben
  • Sie sind aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen
  • Ihr Hund ist entlaufen

Bitte beachten Sie, dass gefährliche Hunde unverzüglich abzumelden sind.
 

Onlineservice

Die zu dieser Verwaltungsleistung ermittelte zuständige Stelle nutzt gemäß der verlinkten Datenschutzerklärung die MV-Serviceplattform auf Grundlage des E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Daten werden im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Landesdatenschutzgesetzes (DSG M-V) erhoben und verarbeitet.



Sie finden in den Informationen über Ihre zuständige Stelle:




  1. die Kontaktdaten der Fachperson für den Datenschutz,

  2. die Datenschutzerklärung sowie

  3. ein Kontaktformular, über welches Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Betroffenenrechte) geltend machen können.



Ihre zuständige Stelle verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke, die sich aus den genannten Rechtsgrundlagen dieser Verwaltungsleistung ergeben. Darüber hinaus kann Ihre zuständige Stelle personenbezogene Daten auf Grundlage einer von Ihnen abgegebenen Einwilligungserklärung verarbeiten.



Für die im Zuge dieser Verwaltungsleistung an die zuständigen Behörden versendeten Daten gilt, dass Ihre personenbezogenen Daten gelöscht werden, sobald deren Speicherung für die Erfüllung des ursprünglichen Zwecks nicht mehr erforderlich ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen mehr bestehen. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bilden letztlich das Kriterium für die endgültige Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten. Die konkrete Aufbewahrungsfrist ergibt sich aus den genannten Fristen dieser Verwaltungsleistung. Beim Bestehen von gesonderten Aufbewahrungsfristen – zum Beispiel zu Archivzwecken - erfolgt eine Einschränkung der Verarbeitung in Form der Sperrung der Daten. Weitere Hinweise zu Ihren Betroffenenrechten finden Sie in der verlinkten Datenschutzerklärung.



Es steht Ihnen zudem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern als Aufsichtsbehörde zu (Kontakt).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow


Für die Abmeldung zur Hundesteuer werden keine Gebühren erhoben.

Die für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht gezahlte Steuer wird erstattet.


Voraussetzungen

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow


Sie können Ihren Hund abmelden, wenn




  • Ihr Hund eingeschläfert wurde oder verstorben ist,

  • Sie Ihren Hund abgegeben haben,

  • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere Gemeinde gezogen sind,

  • Ihr Hund entlaufen ist.


Verfahrensablauf

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow


Endet die Hundehaltung, müssen Sie dieses als Halter oder Halterin eines Hundes bei Ihrer Wohnsitzgemeinde anzeigen.



Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung endet.



Falls Sie den Hund veräußern oder verschenken, müssen Sie den Namen und die Anschrift des neuen Halters oder der neuen Halterin angeben.



Die ausgegebene Hundesteuermarke ist innerhalb von 14 Kalendertagen bei der Stadt Marlow abzugeben.


Handlungsgrundlage(n)

örtliche Satzungen

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow


Satzungsrecht für: Stadt Marlow Hundesteuersatzung der Stadt Marlow


Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Stadt Marlow


Für die Abmeldung von der Hundesteuer werden folgende Unterlagen benötigt:




  • ausgefülltes Formular zur Hundesteuerabmeldung

  • eventuell tierärztliche Bescheinigung (nur bei Einschläferung)

  • bei Abgabe des Hundes entsprechende Nachweise (zum Beispiel Kaufvertag, Übergabeprotokoll)


Fachlich freigegeben durch

eGo M-V

Fachlich freigegeben am

13.05.2022

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