Anliegen von A bis Z

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Schutzimpfungen Finanzierung

Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.

Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse. 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.07.2020

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