Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen

Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Zuständigkeit für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für diese Personengruppe (deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland) ist beim Standesamt 1 in Berlin verortet.

Zuständige Stelle

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Telefon: 030 115

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Standesamt / Einwohnermeldeamt
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41014
Fax: 038221 41020
Kontakt
WWW: https://stadtmarlow.de/

Mitarbeiter
Frau Neugebauer
Telefon: +49 38221 41014
Position: Sachbearbeiterin
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 10
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

Voraussetzungen

  • Die Person muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Sie muss Ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben
  • Die beabsichtigte Eheschließung soll im Ausland stattfinden
  • Der beabsichtigten Eheschließung darf nach deutschem Recht kein Ehehindernisgrund entgegenstehen

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt 1 in Berlin beantragt. Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Fristen

Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

Ansprechpunkt

Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

Schönstedtstraße 5

13357 Berlin

Telefon: 030 115

Handlungsgrundlage(n)

  • § 13 PStG
  • § 39 PStG
  • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

Erforderliche Unterlagen

  • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
  • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
    • Der Personenstand
    • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
    • Die Staatsangehörigkeit
    • Sowie, ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen

Fachlich freigegeben durch

  • Senator für Inneres, Referat 23 – Personenstandsrecht, des Landes Bremen

Fachlich freigegeben am

12.10.2020

.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler