Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Überwachungsbedürftige Anlagen: Verkürzung der Prüffrist beantragen

Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
 

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).

Verfahrensablauf

  • Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
  • Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

02.07.2021

.

xxnoxx_zaehler

.

xxnoxx_zaehler