Anliegen von A bis Z

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Anlagen zur Feuerbestattung: Inbetriebnahme anzeigen

Wenn Sie eine Anlage zur Feuerbestattung in Betrieb nehmen wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vorher anzeigen.

Anlagen zur Feuerbestattung sind alle technischen Einrichtungen, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dienen. Eine Anlage zur Feuerbestattung von menschlichen Leichnamen wird auch als Krematorium bezeichnet.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise (Besonderheiten)

Erstatten Sie die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Voraussetzungen

Sie sind Betreiber einer technischen Einrichtung, die der Einäscherung des menschlichen Leichnams dient, also einer Feuerbestattungsanlage.

Verfahrensablauf

  • Sie zeigen den geplanten Betrieb Ihrer Feuerbestattungsanlage bis spätestens einen Monat vor Inbetriebnahme der für Sie zuständigen Behörde an.
  • Diese prüft Ihre Anzeige.
  • Bei Rückfragen wendet sich die zuständige Behörde an Sie.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Ausgefüllte Anzeige der Inbetriebnahme einer Feuerbestattungsanlage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.02.2025

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