Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Hundehaltung: Abmeldung beantragen

Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben.

Dies gilt für folgende Fällen:

  • Ihr Hund ist entlaufen,
  • Ihr Hund eingeschläfert werden musste oder verstorben ist,
  • Sie Ihren Hund abgegeben haben oder
  • Sie aus Ihrer Wohnsitzgemeinde in eine andere ziehen.

Zuständige Stelle

Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

Ihre zuständige Stelle:

Stadt Marlow
Steuern und Abgaben
Am Markt 1
18337 Marlow, Stadt

Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle:

Zentraler Kontakt
Telefon: +49 38221 41021
Fax: 038221 41020
Kontakt

Mitarbeiter
Frau Sieg
Telefon: 038221 41021
Position: Sachbearbeiterin
Kontakt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze
Anzahl: 0
Kostenfrei

Behindertenparkplätze
Anzahl: 0
Kostenfrei

Verkehrsanbindung
Keine Angabe

Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

WWW:

Ansprechpunkt

Die Ordnungsbehörde in Ihrer zuständigen Gemeinde.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Meldebestätigung (aktuell)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

06.10.2022

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