Anliegen von A bis Z

Anliegen von A bis Z

Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

09.06.2017

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