Anliegen von A bis Z

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Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Änderung der Adress- und Personendaten beantragen

Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.

Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.

Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.

Hier können Sie zusätzlich die Änderung Ihrer Adresse Ihrem Finanzamt über das Online-Finanzamt ELSTER mitteilen

Zuständige Stelle

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Es gab Änderungen von Adress- oder Personendaten (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes).

Verfahrensablauf

Persönliche Änderungen wie Umzug oder Heirat müssen Sie der zuständigen Gemeinde (Standesamt / Meldebehörde) mitteilen.

Diese leitet die Daten automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weiter.

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Änderungen werden von der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) entgegengenommen und bearbeitet.

Rechtsbehelf

Bei inkorrekten ELStAM-Daten (Adress-/Personendaten) ist der erste Schritt die Korrektur beim Melderegister (Bürgeramt)

Gegen fehlerhafte ELStAM-Bescheide des Finanzamts ist der Einspruch innerhalb eines Monats das korrekte Rechtsbehelfsmittel. Änderungen erfolgen zentral über das Finanzamt, nicht direkt durch den Arbeitgeber.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

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